Regeln und Vorschriften für Besucher

HAUSORDNUNG DER ROYAL ARENA KRAKÓW

§ 1 Allgemeine Bestimmungen und Einleitung

  1. Alle Personen, die das Gelände der Attraktion Royal Arena Kraków in der ul. Floriańska 34 in Krakau betreten, um deren Attraktionen zu nutzen, sind verpflichtet, sich mit dieser Ordnung vertraut zu machen und ihre Bestimmungen strikt einzuhalten.
  2. Das Recht auf Zutritt zum Gelände der Royal Arena Kraków ist vom Besitz einer gültigen Eintrittskarte abhängig. Die Arten der Tickets sind auf der offiziellen Website verfügbar. Die Ticketpreise richten sich nach der auf der Website und an den stationären Kassen der Einrichtung verfügbaren Preisliste.
  3. Die Eintrittskarte berechtigt ihren Inhaber zur Nutzung aller verfügbaren Ausstellungen und Attraktionen während des gesamten Aufenthalts auf dem Gelände der Einrichtung an dem auf der Karte angegebenen Tag, jedoch nicht früher als zu der beim Ticketkauf festgelegten Uhrzeit.
  4. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt in die Einrichtung. Das Verlassen des Geländes der Royal Arena Kraków gilt als Beendigung der Nutzung der Attraktion. Ein erneuter Zutritt zur Einrichtung ist nur nach dem Kauf eines neuen Tickets möglich (eine Abweichung von dieser Regel kann nur mit vorheriger Zustimmung des Personals und unter den von diesem Personal festgelegten Bedingungen erfolgen).
  5. Die Eintrittskarte kann nach Betreten des Ausstellungsbereichs und Beginn des Rundgangs nicht erstattet oder umgetauscht werden.
  6. Ein Kind unter 13 Jahren, das sich auf dem Gelände der Royal Arena Kraków aufhält, muss ständig unter der Aufsicht einer volljährigen Person (Elternteil oder Betreuer) stehen, die sich verpflichtet, die Aufsicht über dieses Kind auszuüben, und die volle Verantwortung für es trägt.

§ 2 Verhaltensregeln auf dem Gelände der Attraktion

  1. Auf dem Gelände der Royal Arena Kraków ist Folgendes strikt verboten:
    • Rauchen von Tabak sowie die Verwendung von elektronischen Zigaretten und neuartigen Tabakerzeugnissen;
    • Konsum von Alkohol, Mitbringen und Konsum von Drogen oder anderen Betäubungsmitteln und ähnlich wirkenden Substanzen;
    • Mitbringen oder Besitz von Waffen, pyrotechnischen, brennbaren, explosiven Materialien oder anderen gefährlichen Gegenständen;
    • Vermüllung und Verunreinigung des Geländes der Einrichtung;
    • Zerstörung, Verschieben oder Verwüstung von Elementen der Szenografie und Exponaten, die der Royal Arena Kraków gehören;
    • Betreten von Technik- und Personalräumen, die nicht für Besucher bestimmt sind;
    • Mitbringen von großen Tieren, mit Ausnahme von kleinen Hunden (die auf dem Arm oder in speziellen Transportboxen getragen werden) sowie Assistenzhunden für Menschen mit Behinderungen;
    • Jegliches Verhalten, das andere Personen an der Nutzung der Attraktionen hindern oder dies unmöglich machen könnte, einschließlich diskriminierendem und aggressivem Verhalten, sowie die Verwendung von vulgären und allgemein als beleidigend geltenden Wörtern;
    • Nutzung von Rollschuhen, Inlineskates, Skateboards, Rollern und anderen persönlichen Transportmitteln auf dem Gelände der Einrichtung.
  2. Folgenden Personen wird der Zutritt zur Royal Arena Kraków verweigert:
    • Personen, die betrunken sind oder unter dem Einfluss von Drogen oder anderen ähnlich wirkenden Betäubungsmitteln stehen;
    • Personen, die sich aggressiv verhalten oder auf andere Weise eine direkte Bedrohung für andere Personen oder Eigentum darstellen;
    • Personen, die gefährliche Gegenstände, wie in Absatz 1 genannt, bei sich führen.
  3. Ein Mitarbeiter der Royal Arena Kraków ist berechtigt, von einer Person, die gegen die in diesem Paragraphen genannten Regeln verstößt, zu verlangen, das Gelände der Einrichtung unverzüglich zu verlassen. In einem solchen Fall hat die verwiesene Person keinen Anspruch auf Rückerstattung des Preises des gekauften Tickets.

§ 3 Besuchszeit und Organisation

  1. Die Standardzeit für die Besichtigung und Nutzung der Attraktionen wurde auf 60 Minuten festgelegt, nach deren Ablauf das Personal das Recht hat, die Besucher zu bitten, die Einrichtung zu verlassen, um den nachfolgenden Personen Komfort zu gewährleisten.
  2. Die Attraktion ist bis zur festgelegten Schließzeit geöffnet. Aufgrund der für eine vollständige Besichtigung erforderlichen Mindestzeit (ca. 60 Minuten) kann das letzte Ticket spätestens eine Stunde vor Ende der Öffnungszeiten der Attraktion gekauft und das Gelände betreten werden. Andernfalls hat das Personal das Recht, den Zutritt zu verweigern.
  3. Auf dem Gelände der Royal Arena Kraków ist ein rund um die Uhr funktionierendes Videoüberwachungssystem (CCTV) installiert, das der Gewährleistung der Sicherheit der Besucher und dem Schutz des Eigentums vor Zerstörung dient.

§ 4 Haftung für Schäden und zurückgelassene Gegenstände

  1. Eine Person, die sich auf dem Gelände der Royal Arena Kraków aufhält, trägt die volle Schadensersatzhaftung für alle Schäden, Beschädigungen von Requisiten oder Zerstörungen von Szenografieelementen, die durch ihr Verschulden oder das Verschulden einer Person (einschließlich eines Kindes) entstehen, die unter ihrer rechtlichen oder tatsächlichen Obhut steht.
  2. Der Organisator übernimmt keine materielle Haftung für Gegenstände, die von Besuchern auf dem Gelände der Einrichtung verloren, gestohlen oder zurückgelassen wurden. Dies gilt insbesondere für den Garderobenbereich und die für die Ablage von Gegenständen vorgesehenen Plätze.
  3. Die Royal Arena Kraków stellt den Besuchern kostenlose, unbewachte Plätze (Kleiderbügel/Regale) zur Verfügung, an denen Oberbekleidung und Schuhe auf eigene Gefahr hinterlassen werden können.

§ 5 Fotografie, Filmen und kommerzielle Aufnahmen

  1. Besucher der Royal Arena Kraków können ohne zusätzliche Gebühren Fotos und Videos für den eigenen, privaten Gebrauch (z. B. als Souvenir des Besuchs, für private Profile in sozialen Medien) bei den einzigartigen Szenografien, Requisiten und Installationen machen.
  2. Produkt-, Werbe-, Hochzeits-, Mode- oder andere Aufnahmen, die Merkmale von Produktplatzierung, Werbung oder Erwerbstätigkeit aufweisen, sind kostenpflichtig und erfordern die vorherige, gesonderte Zustimmung des Organisators.
  3. Wenn Sie den Wunsch haben, die Innenräume und Attraktionen der Royal Arena Kraków kommerziell zu nutzen, kontaktieren Sie uns bitte unter der E-Mail-Adresse: info@royalarenakrakow.com.

§ 6 Detaillierte Regeln für die Nutzung von Exponaten (Ritterzone und Szenografie)

  1. Auf dem Gelände der Royal Arena Kraków können gesonderte, detaillierte Regeln für die Nutzung bestimmter Stationen oder Exponate gelten. In diesem Fall finden sich Informationen zur Nutzung und zu Einschränkungen auf speziellen Informationstafeln an der jeweiligen Station.
  2. Ritterrüstungen und historische Modelle – aus Sicherheitsgründen und wegen der Gefahr der Beschädigung oder des Umkippens schwerer Konstruktionselemente ist es strengstens verboten, auf die Exponate zu steigen, auf die Rüstungsständer zu klettern, sich dagegen zu lehnen und den Versuch zu unternehmen, Elemente der feststehenden Rüstung ohne Unterstützung des Personals selbst anzulegen.
  3. Schwerter und Kampfrequisiten – ausgewiesene Requisiten (z. B. Schilde, Helme, Schwertattrappen), die direkt für Fotozwecke zur Verfügung gestellt werden, dürfen nur auf eine für die Besucher selbst und Dritte sichere Weise berührt und angehoben werden. Es ist verboten, damit Scheinkämpfe durchzuführen oder in der Nähe anderer Personen damit herumzuschwingen.
  4. Die Royal Arena Kraków behält sich das Recht vor, die Inneneinrichtung, Requisiten und einzelne Szenen der Ausstellung ohne vorherige Information der Öffentlichkeit zu ändern.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. In Angelegenheiten, die in dieser Ordnung nicht geregelt sind, gelten die entsprechenden Bestimmungen des Zivilgesetzbuches und andere allgemein geltende Bestimmungen des polnischen Rechts.

Diese Ordnung tritt in der vorliegenden Fassung in Kraft und ist ab dem 15. Juli 2026 gültig.